Gefährdungsbeurteilung in Berlin & Brandenburg

Evers Arbeitssicherheit + Arbeitsmedizin GmbH

 
 
 

Gefährdungsbeurteilungen – Gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber!

 

Das Arbeitsschutzgesetz § 5 fordert von jedem Unternehmer, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich sind. Diese Gefährdungsbeurteilungen hat der Arbeitgeber insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben. 

Wir nehmen Gefährdungsbeurteilungen vor und beraten Sie umfassend!

 

Dokumentationspflicht

 

Der Arbeitgeber hat entsprechend § 6 Absatz 1 ArbSchG das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

Übersicht unserer Leistungen

 

Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von EVERS besitzen die notwendige Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, egal, ob für biologische, chemische oder physikalische Gefährdungen. Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen zusammen mit dem Arbeitgeber durch und übernehmen auf Wunsch die Dokumentation.

 

Kontakt & Beratung

 
 

Sind Sie mit Ihrer Firma in Berlin oder Brandenburg ansässig und benötigen Sie Unterstützung und Beratung in Sachen Prüfmanagement, Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

 

EVERS Arbeitsmedizin + Arbeitssicherheit GmbH
Spanische Allee 16
14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf)

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