Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen in Berlin und Brandenburg

Evers Arbeitssicherheit + Arbeitsmedizin GmbH

 
 
 

Vorsorge-Anlässe gemäß ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen gemäß DGUV-Empfehlungen
Frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken und Berufskrankheiten
Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Implementierung effektiver Gesundheitsstrategien

 

EVERS – Ihr Partner für umfassende Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz

 

Unsere Evers Arbeitsmedizin + Arbeitssicherheit GmbH bietet Betrieben und Organisationen in Berlin und Brandenburg die arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der ArbMedVV an. Als erfahrene Experten sorgen wir seit über 25 Jahren dafür, dass Unternehmen alle gesetzlichen Pflichten und Anforderungen erfüllen und die Mitarbeitenden optimal geschützt und betreut werden.

 

Alle Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Untersuchungen

 

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an. Orientierend an den Gefährdungen der Tätigkeiten gehören bei bestimmten Vorsorgeanlässen unter anderem Hörtests, Sehtests, EKG, Belastungs-EKG, Röntgenuntersuchungen und Laboruntersuchungen auch zum Untersuchungsinhalt. Untersuchungen dürfen allerdings nicht gegen den Willen des betroffenen Beschäftigten durchgeführt werden

Unsere Betriebsärzte führen folgende Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch:
1Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV)
ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkret aufgeführt. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist.
2Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV)
ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Diese Tätigkeiten sind im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkret aufgeführt.
3Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV)
ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber dem Beschäftigten über den Anhang der ArbMedVV hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren hat. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.

Zu unseren Leistungen zählen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen und  Untersuchungen nach den DGUV-Empfehlungen (zuvor: DGUV-Grundsätze) für verschiedene Gefährdungen, z. B.:

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
  • sonstige Tätigkeiten
 

Individuelle Eignungsuntersuchungen

 

Eignungsuntersuchungen unterliegen insbesondere arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Beispielsweise darf der Arbeitgeber den Abschluss eines Arbeitsvertrages von einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung zur Feststellung erforderlich ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist.

Eignungsuntersuchungen vonseiten des Arbeitgebers im bestehenden Beschäftigungsverhältnis können verlangt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der fortdauernden Eignung des oder der Beschäftigten begründen.

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Arbeitgeber und Führungskräfte bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

 

Weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen

 
 

Kontakt & Beratung

 
 

Sie sind mit Ihrem Unternehmen in Berlin und Brandenburg ansässig und benötigen professionelle Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Betreuung und Beratung zu Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um alle gesetzlichen und freiwilligen Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

 

EVERS Arbeitsmedizin + Arbeitssicherheit GmbH
Spanische Allee 16
14129 Berlin (Steglitz-Zehlendorf)

030 80 58 09 11
info@evers-berlin.de